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Weintrinker und Wasserprediger

Dem Amtsdeutsch war es schon immer eigen, möglichst kuriose Satzgebilde zu gebären, die hoffentlich keiner umfänglich versteht. So auch geschehen, als man die Wohnung von Dr. Markus Krall durchsuchte. In dem Befehl dazu stand

Durchsuchung der Wohnung in der Eigenschaft als „Nichtbeschuldigter Drittbetroffener“

Vermutlich hat sich bei der Geburt eines solchen Ausdruckes ein ganzer Arbeitskreis an amtlichen Juristen geistig in den Wehen gesehen. Gut, sowas fiele uns nach dem 5. Bier auch ein.

Natürlich gibt es aus den Amtsstuben immer wieder tolle geistigen Ergüsse. Wie diesen da …

Ich überlege schon länger, wie dann die Klagsschrift lautet:

Der silberfarbene Audi 80 mit KZ xxxxxx wird am xxxx um xxxx Uhr zur Verhandlung als Beschuldigter vorgeladen.
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen droht eine Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Stunden im Hof der Polizeikaserne

Vielleicht sollte man der Presse den Spaß gönnen und die auch zur Verhandlung laden. Natürlich wär auch der Schuldspruch interessant zu hören. Anmerken möchten wir, dass der Lenker oder Fahrzeuginhaber dann nicht geladen wäre, wenn man der Aufschrift auf der amtlichen Tafel Folge leistet. Aber wenn der Wagen noch recht neu ist, 

Man darf aber damit rechnen, dass einer der Sachbearbeiter, die ja meist mehr Grips wie die Leitenden haben, schon seltsame Gedanken hätte, wenn er den Empfänger der Ladung einsetzen müsste 😉 Es darf also gemutmaßt werden, dass der Inhaber oder Zulassungsbesitzer als Empfänger der Ladung eingetragen wird.

Dazu haben wir auch ChatGPD befragt:

Frage: Auf einem Verbotsschild war zu lesen: „Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden wegen Besitzstörungsklage verklagt“. Meine Frage ist, wie man ein Fahrzeug nach dieser amtlichen Hinweisung verklagt. Die Warnung richtet sich nicht gegen den Fahrzeughalter, daher braucht ihn das Schild auch nicht zu interessieren. Allfällig aufgestellte Parkverbote natürlich schon. Wie ist das zu sehen? 

ChatGPT: Die Formulierung auf dem Verbotsschild ist rechtlich problematisch und missverständlich. Ein Fahrzeug als solches kann nicht verklagt werden, da es sich um einen unbelebten Gegenstand handelt. Verklagen kann man nur natürliche oder juristische Personen, also den Fahrzeughalter oder Fahrer, aber nicht das Fahrzeug selbst.

Die Formulierung „Fahrzeuge werden verklagt“ ist daher nicht korrekt. Richtig wäre es zu sagen, dass der Fahrzeughalter oder -besitzer bei einer Besitzstörungsklage zur Verantwortung gezogen werden kann. Bei einer Besitzstörungsklage geht es darum, dass jemand unrechtmäßig in den Besitz eines anderen eingreift, zum Beispiel durch das widerrechtliche Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Privatgrundstück. Der Eigentümer des Grundstücks kann in diesem Fall den Besitzer des Fahrzeugs verklagen.

Das Schild sollte also den Fahrzeughalter oder -besitzer adressieren und klarstellen, dass es nicht um eine Klage gegen das Fahrzeug geht, sondern gegen die Person, die es unrechtmäßig dort abgestellt hat.

Fazit: Die Warnung richtet sich letztlich indirekt an den Fahrzeughalter oder -besitzer, da dieser für das widerrechtlich abgestellte Fahrzeug haftbar gemacht werden kann, auch wenn das Schild dies missverständlich ausdrückt.

OK. Klingt, als würdest du abstrusen Amtsformulierungen die Stange halten. Wahrscheinlich haben die nach solchen Filtern in der KI verlangt, also nicht deine Schuld.

ChatGPD: Ich verstehe, dass du die Formulierung auf dem Schild als ziemlich absurd empfindest, und da gebe ich dir recht. Solche rechtlichen oder bürokratischen Auswüchse können tatsächlich manchmal verwirrend und unlogisch wirken. Mein Ziel ist es, diese Situationen zu erklären und zu übersetzen, ohne sie zwangsläufig gutzuheißen. Manchmal steckt hinter solchen Formulierungen eher eine unbeholfene Ausdrucksweise als echte Absicht.

Die Botschaft des Schildes sollte klar und verständlich formuliert sein – und das ist sie hier definitiv nicht. Ich stimme dir zu, dass solche rechtlich unsauberen Hinweise den Zweck, den sie erfüllen sollen, verfehlen und nur für unnötige Verwirrung sorgen.

Das Internet ist für uns alle Neuland

Frage: In welchem Jahr sagte Merkel sinngemäß: „das Internet ist für uns Neuland“?

ChatGPD: Angela Merkel sagte sinngemäß „Das Internet ist für uns alle Neuland“ im Jahr 2013. Dies geschah während einer Pressekonferenz am 19. Juni 2013, als sie zusammen mit dem damaligen US-Präsidenten Barack Obama in Berlin sprach. Die Äußerung wurde in Zusammenhang mit Diskussionen über Datenschutz und Überwachung gemacht, insbesondere im Hinblick auf die NSA-Abhörskandale, die zu dieser Zeit Schlagzeilen machten. Der Begriff „Neuland“ wurde daraufhin in Deutschland vielfach diskutiert und auch ironisch kommentiert.

Das Internet begann sich in Deutschland ab den 1990er Jahren allmählich in Haushalten und Ämtern zu etablieren, doch der tatsächliche „Normalfall“ für breite Teile der Bevölkerung setzte erst später ein.

  • In den frühen 1990er Jahren war das Internet noch ein Nischenphänomen, hauptsächlich an Universitäten und Forschungsinstitutionen.
  • Mitte der 1990er Jahre begann das Internet durch private Anbieter wie AOL, T-Online oder Compuserve populärer zu werden, und erste Haushalte gingen online.
  • Der große Durchbruch kam um die Jahrtausendwende, also in den frühen 2000er Jahren, als Breitbandverbindungen (DSL) erschwinglicher wurden und sich das Internet in vielen deutschen Haushalten und Ämtern als fester Bestandteil des Alltags etablierte.

Gut, das bestätigt meine Meinung über Merkel. Vielleicht schlägt die Funken über einem Grasbüschel um Feuer fürs Kochen zusammenzubringen. Weil, Elektrogeräte sind vielleicht in dem Punkt auch Neuland.

Anmerkung: Ich kann mich an Zeiten erinnern, wo ich einen Beamten bat, mir einen Auszug eines Registers zu faxen. Seine Antwort? „Wir haben hier kein Fax, wir haben nur Telekopierer.“

 Nachfrage bei Chat GPD: Ist ein Fax ein Telekopierer?

Ja, im Grunde genommen kann man sagen, dass ein Fax ein Telekopierer ist. Der Begriff „Telefax“ ist die ausgeschriebene Form von „Fax“ und bedeutet wörtlich „Fernkopie“. Ein Faxgerät funktioniert im Prinzip wie ein Kopierer, der in der Lage ist, Dokumente über Telefonleitungen zu übertragen.

EU- ein Sündenpfuhl?
Die Frage, wer diesen Korruptionsverein braucht, erklärt die Neue FP- EU Abgeordnete Petra Steger. Anm.: Es ist unglaublich, wofür wir da alle bezahlen.

Es gibt keine Pflicht zum Gehorsam

Traumwandlerisch in den Krieg! Dr. Heiko Schöning

Wie werden wir Kriege los?